Wissenswertes zur Approbation

Für die Tätigkeit als Arzt ist in Deutschland eine staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs erforderlich – die Approbation (lat. approbatio = Genehmigung, Zustimmung).

Die Approbationsordnung für Ärzte wird vom Gesundheitsministerium erlassen und legt u. a. den Aufbau und Ablauf des Studiums fest. Ist das Studium abgeschlossen und das Examen bestanden, muss vor Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit die Approbation bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Universitätsstandortes (s.u.) beantragt werden.

Welche Unterlagen sind für die Approbation erforderlich ?

  • Antrag auf Approbation (auf der Internetseite der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslands)
  • Lebenslauf (Kurzfassung, die den Ausbildungswerdegang enthält)
  • Geburtsurkunde
  • Ggf. Eheurkunde
  • Identitätsnachweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit (einfache oder beglaubigte Kopie des Personalausweises je nach Behörde)
  • Gesundheitszeugnis (nicht älter als 1 bis 3 Monate je nach Behörde)
  • Straffreiheitserklärung (in der Regel auf der Internetseite der zuständigen Behörde zu finden)
  • Führungszeugnis Belegart “O” (ist beim zuständigen Bürgeramt zu beantragen und geht direkt an die jeweilige Behörde)
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Examenszeugnis
  • Ggf. Promotionsurkunde

Für ausländische Studierende sind weitere Nachweise erforderlich.

Eine Liste der Approbationsbehörden mit den Adressen zur Beantragung der Approbation für jedes Bundesland zeigt dieses Dokument der Bundesärztekammer.

Wenige Wochen nach Einreichen der Unterlagen kommen Zahlungsaufforderung und Urkunde per Post. Die Kosten sind je nach Behörde unterschiedlich. Ein ungefährer Richtwert sind hier 130 €. Wie lange es genau dauert bis du deine Urkunde in der Hand hältst, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Wenn es schnell gehen soll, ist es eine gute Idee, das Führungszeugnis schon möglichst früh zu beantragen (geht direkt an die Behörde), so dass du zumindest darauf nicht mehr warten musst.

Mit der Approbationsurkunde kommen noch zwei weitere administrative Schritte auf dich zu. Die Anmeldung bei deiner Ärztekammer und der Beitritt zum Ärzteversorgungswerk.

Anmeldung bei der Ärztekammer

Hast du deine Approbationsurkunde in der Hand, musst du dich oft innerhalb einer Frist bei deiner zuständigen Ärztekammer anmelden. Ruf am besten an, um einen Termin zu vereinbaren und dich nach Fristen zu erkundigen!

Zum Termin musst du unter anderem

  • den Meldebogen (gibt es auf der Seite deiner Ärztekammer)
  • deine Approbationsurkunde
  • ein aktuelles Foto
  • Zeugnisse im Original
  • falls vorhanden die Promotionsurkunde
  • sowie ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.

Auch wenn du noch nicht als Arzt oder Ärztin arbeitest, anmelden bei der Ärztekammer musst du dich trotzdem.  Dort bekommst du auch deinen Arztausweis.

Ärzteversorgungswerk

Mit der Anmeldung in der Ärztekammer bekommst du auch allerlei Unterlagen mit Informationen zum Ärzteversorgungswerk in die Hand gedrückt. Das Ärztliche Versorgungswerk ist die nicht staatliche Rentenversicherung der Ärzte. Als Arzt oder Ärztin bist du Pflichtmitglied und kannst dich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

Das Ärzteversorgungswerk bietet folgende Leistungen:

  • Altersrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Berufsunfähigkeitsrente

Versorgungswerke sind ähnlich den Ärztekammern aufgeteilt, d.h., es gibt Unterschiede im genauen Leistungsumfang. Es gibt hier keine einheitlichen Regelungen und die 18 bundesweiten Versorgungswerke weisen teilweise deutliche Unterschiede auf. So unterscheidet sich die Kalkulation der Altersrente von Versorgungswerk zu Versorgungswerk und auch die Regelung, wann jemand als berufsunfähig gilt, kann variieren.